Carolus Pflege - Aachen

Ihr Anspruch

Jeder hat ein Recht darauf, im Falle einer Krankheit oder altersbedingter Einschränkung angemessen versorgt zu werden. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahre 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt.

Kernstück der Pflegeversicherung ist der Vorrang der häuslichen Pflege vor der Unterbringung im Heim. Hierdurch werden die Pflegebedürftigen, die bisher am Rande der Gesellschaft standen, in die Mitte unserer Solidargemeinschaft zurückgeholt. Dieses Ziel zu erreichen, ist auch unser Anliegen.

Gerne beraten wir unsere Patienten und Ihre Angehörigen über Leistungsansprüche im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung. Im persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen den jeweiligen individuellen Betreuungsbedarf und mögliche öffentliche Finanzierungs- hilfen.

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